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Papst
Papst (v. griech.: pappas, Vater; v. lat.: papa, Papa, Vater) ist der religiöse Titel für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater oder Santo Padre).
Römisch-Katholischen Kirche
Unter der Bezeichnung Heiliger Stuhl agiert der Papst sowohl allein, als auch zusammen mit der Kurie international als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt zugleich den Vatikanstaat (als staatliches Völkerrechtssubjekt), dessen Staatsoberhaupt er ist.
Der aktuelle Papst ist Benedikt XVI., der am 19. April 2005 in dieses Amt gewählt wurde.
Seit 1871 residiert der Papst im Apostolischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Kathedra Petri genannt.
Geschichte
Kathedra Petri)]] Der Papst ist nach katholischer Auffassung und der einiger anderer christlicher Kirchen Nachfolger des Apostels Petrus, der von diesen Kirchen als erster Bischof von Rom angesehen wird und vermutlich um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitten hat. Einige Kritiker und einige Historiker bezweifeln jedoch, dass er je dort war.
Begründet wird dieser Anspruch mit einer Stelle aus dem Matthäus-Evangelium der Bibel (Kapitel 16, Vers 18-19), die wie folgt lautet (Einheitsübersetzung):
Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen. Und dir will ich geben die Schlüssel über das Himmelreich. Was du auf Erden bindest, soll im Himmel gebunden sein. Und was du auf Erden lösest, soll im Himmel gelöst sein.
Umstritten ist, ob der 1. Clemensbrief aus dem Jahre 98 bereits eine Vorrangstellung der Gemeinde von Rom dokumentiert oder als brüderliche Ermahnung unter Gleichberechtigten anzusehen ist. In diesem Brief an die Gemeinde von Korinth fordert der damalige Bischof von Rom, Clemens, von den Korinthern die Rücknahme von abgesetzten Presbytern. Er nimmt Bezug auf das Martyrium der Apostel Petrus und Paulus in Rom.
In der römisch-katholischen Kirche stammt die erste bekannte Verbindung des Titels "Papst" mit dem Bischof von Rom aus der Zeit des Marcellinus (†304), der in der Grabinschrift des Diakons Severus so bezeichnet wird. Bischof Siricius von Rom (385–399) bezeichnet sich als Erster amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben.
Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient – da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst.
Seit Leo I. (Bischof von Rom 440 bis 461) führt der römische Papst die Bezeichnung „Pontifex Maximus“, den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).
Im Mittelalter ergab sich des Öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten. Außerdem kam es im 14. Jahrhundert zur Verlegung der Residenz nach Avignon und zum großen Schisma (siehe Avignonesisches Papsttum und Abendländisches Schisma).
Im 15. Jahrhundert gewann der Konziliarismus an Auftrieb, der aber bald zurückgedrängt wurde.
Titel
Die Titel des Papstes lauten:
- Bischof von Rom
- Stellvertreter Jesu Christi auf Erden (Vicarius Christi)
- Nachfolger des Apostelfürsten (gemeint ist Petrus; beide Titel haben kirchenrechtlich keine Konsequenzen und spiegeln nur religiöse Aspekte wider)
- Oberster Priester der Weltkirche (Ehrentitel, der seine Stellung in der Liturgie regelt, gerade wenn Patriarchen konzelebrieren.)
- Oberster Brückenbauer (Pontifex maximus) (Geht zurück auf den Titel Pontifex Maximus im römischen Reich)
- Patriarch des Abendlandes
- Primas von Italien (ein Ehrenvorrecht, Primatentitel sind in der Rechtstellung aufgehoben)
- Metropolit und Erzbischof der Kirchenprovinz Rom (wie alle Erzbischöfe übt er eine Art Supervision über die Bischöfe der umliegenden Diözesen aus)
- Souverän des Staates der Vatikanstadt (der weltliche Titel des Papstes)
- Diener der Diener Gottes (ein Titel, den sich Papst Gregor der Große gegeben hat. Lateinisch: servus servorum dei)
Insignien
Vatikanstadt nicht mehr getragen]]
Die päpstlichen Insignien bestehen aus
- dem Papstthron
- der Papstkrone (Tiara). Papst Paul VI. war bislang der letzte Papst, der mit der Tiara gekrönt wurde. 1964 legte er die Tiara ab. Seine Nachfolger verzichteten fortan auf eine Krönungszerememonie, führten die Tiara aber weiterhin in ihrem persönlichen Wappen. Papst Benedikt XVI. ersetzte die Tiara in seinem persönlichen Wappen durch eine einfache Bischofsmitra mit drei goldenen, in der Mitte verbundenen Ringen.
- dem päpstlichen Hirtenstab (Ferula)
- dem Fischerring (anulus piscatoris)
- dem Pallium
- sowie einigen liturgischen Gewändern
Kleidung
Reisebekleidung und Alltagskleidung: Jeder Papst trägt sein eigenes Wappen auf den Gürtel gestickt. Der sog. Mantello ist ein roter Mantel für kaltes Wetter. Wie jeder Bischof trägt auch der Papst ein Pileolus. Im Laufe der Zeit hat sich die Bekleidung des Papstes zum Teil grundlegend verändert.
Bis auf die Papstkrone sind die päpstlichen Insignien spezielle Varianten der bischöflichen Insignien.
Kirchenrecht
Wahl
Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen außer der, daß er unverheiratet sein muss. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert (1378). Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die zum Zeitpunkt des Todes des Vorgängers jünger als 80 Jahre sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle (la cappella sistina) abgehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit plus eine Stimme ab dem 33. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Ist der Gewählte kein Bischof, oder ist er gar nur Laie, wird er noch im Konklave zum Bischof von Rom geweiht, so dass er dann Papst werden kann.
Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Ob es die in verschiedenen Überlieferungen erwähnte Päpstin Johanna tatsächlich gegeben hat, ist historisch nicht gesichert.
siehe auch: Sedisvakanz, Konklave
Namensgebung
Nach der erfolgten Wahl wird der neue Papst gefragt, welchen Namen er annimmt. Die Namenswahl unterliegt der freien Entscheidung des Papstes. Aus der Wahl des Namens versuchen Beobachter politische Ziele des neuen Papstes abzuleiten, indem die charakteristischen Eigenschaften von vorherigen Päpsten sowie Heiligen dieses Namens untersucht werden. So war der Name Pius vom Ende des 18. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts der mit Abstand am häufigsten gewählte Name. Seit dem Tod von Pius XII. (1958) wurde er jedoch nicht mehr gewählt, da diesem Papst oft Untätigkeit gegenüber dem Holocaust vorgeworfen wird. Zudem verkörperten viele Päpste dieses Namens die besonders konservativen Kräfte der Kirche, wie Pius IX. mit dem Syllabus Errorum und Pius X. mit dem Antimodernisteneid. Ein Papst, der sich heute Pius nennen würde, gälte daher von Anfang an als sehr konservativ. (Lucian Pulvermacher, das Oberhaupt der ultrakonservativen True Catholic Church, hat sich den Namen Pius XIII. gegeben.)
Päpste können Namen annehmen, die die latinisierte Form ihres bürgerlichen Namens darstellen (Hadrian VI. = Adrian Florisz, Marcellus II. = Marcello Cervini), was jedoch seit dem 16. Jahrhundert nicht mehr vorgekommen ist. Viele Päpste nehmen die Namen bedeutender Vorgänger an (Leo, Gregor) oder auch jene von Heiligen (z. B. Paul VI. nach dem Apostel Paulus). Andere gehen nach der Bedeutung der Namen (Pius = fromm; Innozenz = unschuldig). Einige Päpste wählen ihren Namen aus persönlichen Gründen (Johannes XXIII. zu Ehren seines Vaters).
Ursprünglich behielten die Päpste nach der Wahl ihren bürgerlichen Vornamen. Der erste Papst, der seinen Namen änderte, war Johannes II. im Jahr 533. Er hieß eigentlich Mercurius und wollte als Papst nicht den Namen eines heidnischen Gottes tragen. Jedoch blieb die Annahme eines neuen Namens bis zum Ende des 1. Jahrtausends eine Ausnahme.
Der erste Papstname, der wiederholt verwendet wurde, war Sixtus (257). Seitdem werden die Namen, die mehrfach vergeben werden, wie Herrschernamen mit römischen Ziffern versehen. Die Päpste der Antike und des Frühmittelalters trugen jedoch häufig Namen, die kein zweites Mal in Gebrauch kamen. Einige der antiken Namen (Clemens, Pius) wurden ab dem Hochmittelalter und damit dem Aufkommen der Namenswahl wieder aufgegriffen.
Johannes Paul I. wählte in Erinnerung an seine beiden Vorgänger den ersten Doppelnamen der Papstgeschichte. Zugleich ist dies der erste neue Papstname seit Lando (913-914). Nachdem er nach 33 Tagen im Amt starb, wählte sein Nachfolger Karol Wojtyła ebenfalls diesen Papstnamen und wurde Johannes Paul II. genannt. Der Name des derzeitigen Papstes Benedikt XVI. nimmt Bezug auf Benedikt XV. (1914-1922), der vergeblich versuchte, den Ersten Weltkrieg zu verhindern bzw. zu beenden, sowie auf den Mönchsvater und Patron Europas, Benedikt von Nursia.
Rücktritte
Päpste werden grundsätzlich auf Lebenszeit gewählt, das Kirchenrecht sieht aber auch ausdrücklich die Möglichkeit eines Rücktritts vor:
:Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von irgendwem angenommen wird. (Can. 332 — § 2. CIC)
Es gibt mehrere Beispiele von Rücktritten in der Geschichte der römischen Päpste: Der bekannteste dürfte der Rücktritt Coelestins V. im Jahr 1294 sein. Papst Gregor XII. wurde im Zuge des Konzils von Konstanz zum Rücktritt gezwungen. Benedikt IX. war ganze drei Mal Papst, trat dreimal zurück (1044, 1045, 1048) zu Gunsten seiner Verwandten. Die fromme Legende, es wäre bis jetzt nur ein Papst zurückgetreten (Coelestin V.), ist historisch nicht haltbar und widerlegt. Der am 2. April 2005 verstorbene Papst Johannes Paul II. lehnte noch in seinen letzten Lebenswochen einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab.
Er begründete dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus im Leiden nachfolgen wolle. Auch Jesus sei nicht vom Kreuze gestiegen. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wurde er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei auf eine Tabuisierung des öffentlichen Leidens und Sterbens in westlichen Gesellschaften zurückzuführen.
Stellung und Kritik
Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden – ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.
Das erste Vatikanische Konzil (1869 – 1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Auch dieser Anspruch wird von den übrigen Kirchen abgelehnt; als Folge entstand zudem die Alt-Katholische Kirche. Ausdrücklich angewendet wurde das Unfehlbarkeitsdogma seit 1870 ein einziges Mal, 1950 bei der Formulierung des Dogmas von der leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Enzykliken und Lehrschreiben des Papstes sind für die römisch-katholische Kirche zwar bindend, aber nicht ohne weiteres als unfehlbare Lehrentscheidungen anzusehen. Die theologische Diskussion hierüber ist nicht abgeschlossen.
In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):
# den Bischof von Rom
# den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
# den Bischof von Alexandria
# den Bischof von Antiochia
# den Bischof von Jerusalem
Damals schon galt unter einigen Christen der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus als verehrungswürdig angesehen wurde. Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea († 339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom, als sei es eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon († um 202) gibt die römische Ortstradition wieder, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei. Aber auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom gegangen sei) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück. Ob Petrus überhaupt jemals in Rom gewesen ist, ist unter Historikern umstritten.
Die römische Petrustradition ist historisch nicht ausgeschlossen, war aber in den ersten Jahrhunderten kein wichtiges Thema. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. im 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als "sedes apostolica" (apostolischer Stuhl) bezeichnet - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.
Scharfe Kritiker sehen im Papsttum die Fortsetzung des Machtanspruchs des alten Roms. Die Konstantinische Wende rief einen völlig anderen Menschenschlag als den bisherigen an die Spitze der noch jungen Kirche. Während in den ersten Jahrhunderten Christen noch grausam verfolgt wurden und zum Christsein außerordentlich viel Mut gehörte, war nun das Christentum Teil der kaiserlichen Machtpolitik geworden und bot begehrenswerte (weil gut bezahlte und einflussreiche) Ämter. Die römische Kirche hatte im Westen die traditionelle Vorherrschaft Roms übernommen. Versuche, sie auf die übrigen Patriarchate auszudehnen, scheiterten jedoch. In der Folge setzte sich das Papsttum in Westeuropa mehr und mehr auch als weltlicher Herrscher durch.
Eine Stellvertreterschaft Gottes, die aus der Bibel nicht stichhaltig abzuleiten sei, habe ihr Vorbild dagegen im römischen Kaisertum. So war der Papst im Hochmittelalter in geistlichen und weltlichen Fragen Gebieter über Könige und Völker, was sich jedoch ab dem 14. Jahrhundert immer weniger durchsetzen ließ. Auch auf religiösem Gebiet kam es im Spätmittelalter zu einer immer stärkeren Diversifikation, wobei die Kirche allerdings hart gegen Andersdenkende in ihrem Machtbereich vorging.
Literatur
- Ludwig Ring-Eifel: Weltmacht Vatikan. Päpste machen Politik., Pattloch Verlag München 2004, ISBN 3629016790
- Horst Fuhrmann: Die Päpste, Beck, 2004, ISBN 3406510973
- Horst Herrmann: Die Heiligen Väter. Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3746681103
- Georg Schwaiger: Papsttum und Päpste im 20. Jahrhundert. Von Leo XIII. zu Johannes Paul II.,C.H. Beck Verlag 1999, ISBN 3406448925
- Georg Denzler: Das Papsttum, C.H. Beck Verlag 1997, ISBN 3406418651
- Ludwig Freiherr von Pastor: Die Geschichte der Päpste, Freiburg im Breisgau 1928, 15 Bde.
Weblinks
- [http://www.katholisch.de/9000.htm Katholische Kirche im Internet: Der Papst]
- [http://www.ikvu.de/papst/ IKvu-SPECIAL: Papstamt und Petrusdienst]
- [http://www.requiem-projekt.de Datenbank zu den Grabmälern und Karrieren der Päpste in Renaissance und Barock]
- [http://dmoz.org/World/Deutsch/Gesellschaft/Religion_und_Spiritualit%c3%a4t/Christentum/Glaubensrichtungen/Katholische/Personen/P%c3%a4pste/ Open Directory Project: Päpste]
- [http://papst.jesus.ch/ Papst Special auf jesus.ch]
- [http://www.theologie-systematisch.de/ekklesiologie/12staende.htm Aktuelle Literatur zum Papstamt]
- [http://www.vaticanhistory.de/vh/html/body_deutsche_papste.html "Die acht deutschen Päpste"]
- [http://stephanscom.at/papst/benediktxvi/0/articles/2005/04/21/a8246/ Artikel über die deutschen Päpste]
Siehe auch
- Liste der Päpste
- Papstbesuche in Deutschland
- Papstaudienz
- Liste der historischen Gegenpäpste
- Konzil
- Sedisvakanz
- Konklave (d.h. Papstwahl)
- Primat
- Religiöse Titel
- Päpstin Johanna
- Pornokratie (Mätressenherrschaft)
Kategorie:Christentum
-
Kategorie:Römisch-katholischer Geistlicher
Kategorie:Römisch-Katholische Kirche
Kategorie:Kirchenwesen
Kategorie:Herrschertitel
Kategorie:Kirchliches Amt
als:Papst
ja:ローマ教皇
ko:교황
ms:Paus (Katholik)
nb:Pave
simple:Pope
th:พระสันตะปาปา
Griechische Sprache
Griechisch (griechisch ελληνικά) ist eine indogermanische Sprache, die einen eigenen Zweig dieser Sprachfamilie darstellt. Eine nähere Verwandtschaft scheint nur zur antiken makedonischen Sprache bestanden zu haben. Griechisch wird von ca. 16 Millionen Menschen als Muttersprache gesprochen, von denen ca. 10,5 Millionen in Griechenland leben, wo es Amtssprache ist. Die anderen Muttersprachler sind auf 35 andere Staaten verteilt. Auf Zypern ist Griechisch ebenfalls Amtssprache, offiziell neben dem Türkischen. Außerdem ist in einigen südalbanischen und süditalienischen Gemeinden, in denen Angehörige der griechischen Minderheit leben, das Griechische als lokale Amts- und Schulsprache zugelassen.
Siehe: Griko in Italien
Eine Vielzahl von altgriechischen Wörtern werden darüber hinaus auch in diversen Fachsprachen verwendet und haben Eingang in viele moderne Sprachen gefunden.
Die Sprachcodes nach ISO 639 für Neugriechisch (ab 1453) sind el
bzw. ell oder gre und für Altgriechisch (bis
1453) grc.
Geschichte
1453
Die ältesten schriftlichen Zeugnisse der Sprache sind in Linearschrift B geschrieben. Sie begegnen ab dem 14. Jahrhundert v. Chr. - also in mykenischer Zeit - als sehr kurze Texte auf Transportamphoren, wo sie den Inhalt bezeichnen. Längere Texte auf zahlreichen Tontäfelchen, ebenfalls rein praktischer Natur, wurden in den Archiven einiger mykenischer Paläste gefunden. Sie stammen aus dem Beginn des 12. Jahrhundert v. Chr.. Nach Zerstörung der meisten bisher bekannten mykenischen Paläste im 12. Jh. ging die Linearschrift B und damit die Schriftlichkeit der ägäischen Welt nach herrschender Meinung verloren. Zumindest gibt es bisher keine Schriftfunde aus der Zeit der dunklen Jahrhunderte. Gegen Ende der dunklen Jahrhunderte, vermutlich um 800 v.Chr., übernehmen die Griechen das phönizische Schriftsystem, das sie im Grunde auch heute noch benutzen. Eines der bekanntesten frühen Beispiele der neuen alphabetischen Schrift zeigt der sog. Nestor-Becher. In klassischer Zeit ist eine Vielzahl von Dialekten feststellbar, zu den wichtigsten zählen das (noch heute in den Schulen als Altgriechisch gelehrte) Attische, das Ionische, das Dorisch-Nordwestgriechische, das Aeolische und das Arkadisch-Kyprische. Die am Anfang der schriftlichen Überlieferung stehenden homerischen Epen, die Ilias und die Odyssee, sind zum Beispiel in einer künstlerischen Sprachform verfasst, die Worte aus verschiedenen Dialekten benutzte, oft nach den Anforderungen des Metrums, im ganzen jedoch Ionisch mit äolischer Prägung ist.
Die politische, wirtschaftliche und kulturelle Vormachtstellung Athens im 5. Jahrhundert v. Chr. machte den dort gesprochenen attischen Dialekt zur Grundlage einer überregionalen Gemeinsprache (Koiné, griechisch κοινή, die Gemeinsame oder Allgemeine), die durch die Eroberungen Alexanders des Großen im 4. Jahrhundert v. Chr. zur Weltsprache und lingua franca aufstieg. Auch im Römischen Reich blieb Griechisch neben Latein Amtssprache, dies auch aufgrund der kulturellen Abhängigkeit der Römer von den Griechen. In der Osthälfte des Reiches war Griechisch bereits seit dem Hellenismus die dominierende Sprache. Der Einfluss fremder Sprachen und der fortbestehenden Dialekte führte immer wieder, insbesondere im 2. Jahrhundert, zu Bemühungen um eine Reinigung der griechischen Sprache unter Rückgriff auf das klassische Attisch. Eine solche bereinigte Form des Altgriechischen wurde nach der Teilung des Römischen Reiches (395) zur Amts- und Literatursprache des oströmischen Reiches, das nach der Abschaffung der lateinischen Amtssprache um 630 endgültig vom römischen zum byzantinischen Reich wurde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt versiegt die Produktion literarischer Werke auf Altgriechisch; die Sprache des byzantinischen Reiches weist da schon deutliche Unterschiede in Grammatik und Aussprache auf. Nach der arabischen Eroberung Syriens und Ägyptens blieb Griechisch dort zunächst noch für einige Jahrzehnte Amtssprache, bevor es diese Funktion ab etwa 700 an das Arabische verliert.
Während der Besetzung Griechenlands durch das osmanische Reich war der Unterricht in griechischer Sprache offiziell verboten. Jedoch lebte sie im Alltag der Griechen (und vielfach von Priestern heimlich gelehrt) fort, veränderte sich aber aufgrund geringer Schriftkenntnis und mangelnder Gelehrsamkeit relativ stark. Nach der modernen Staatsgründung wurde die so genannte Katharévousa (griechisch καθαρεύουσα, Reinsprache; die Grundlagen wurden von Korais geschaffen) offizielle Unterrichts- und Amtssprache, eine „künstlich“ geschaffene Standardsprache, die den Wortschatz der am klassischen Attisch orientierten Koiné abermals künstlich konservierte, jedoch innerhalb weitgehend neugriechisch geprägter Aussprache- und Grammatikstrukturen. Erst 1976 wurde die Volkssprache (Dimotikí, griechisch δημοτική) endgültig zur Sprache der staatlichen Verwaltung und der Wissenschaft; allerdings sind viele Katharévousa-Worte im Laufe der Zeit wieder in die Dimotikí zurück übernommen worden.
Im Verlauf der Jahrtausende hat sich die griechische Sprache vielfach in der Aussprache geändert, die Orthographie blieb jedoch dank vielerlei Bemühungen um eine Reinhaltung der Sprache weitgehend konstant. Die in hellenistischer Zeit in die griechische Schriftsprache eingeführten Akzente und Symbole für Hauchlaute wurden noch bis vor kurzem verwendet. Durch Erlass Nr. 297 des griechischen Präsidenten vom 29. April 1982 wurden der Akzent Gravis, der Akzent Zirkumflex sowie die Hauchzeichen Spiritus asper und Spiritus lenis abgeschafft. Es gibt seitdem in der griechischen Schriftsprache nur noch den Akzent Akut, der die betonte Silbe anzeigt.
Die griechische Sprache und Schrift hatte auf die Entwicklung Europas immensen Einfluss: Sowohl das lateinische als auch das kyrillische Alphabet wurde auf der Basis des griechischen Alphabets entwickelt. Die Rückbesinnung auf das im Westen fast vergessene Griechisch, ausgelöst unter anderem durch die Flucht vieler Byzantiner in den Westen nach dem Fall Konstantinopels 1453, war eine der Hauptquellen der Renaissance und des Humanismus (siehe hierzu auch: Philhellenismus).
Noch heute werden wissenschaftliche Fachbegriffe gerne unter Rückgriff auf griechische (und lateinische) Wörter geprägt.
Das Neue Testament wurde ursprünglich in hellenistischem Griechisch geschrieben und das erste Mal von Erasmus von Rotterdam gedruckt.
Grammatik
Altgriechisch
Die ersten Grammatiken des Abendlandes wurden zu hellenistischer Zeit in der philologischen Schule von Alexandria abgefasst. Aristarch von Samotrake schrieb eine tékhne grammatiké des Griechischen. Die vermutlich erste autonome grammatische Schrift ist die tékhne grammatiké des Dionysios Thrax (2. Jh. v.Ch.), welche die Phonologie und Morphologie einschließlich der Wortarten umfasst. Die Syntax ist Gegenstand eines sehr systematischen Werks des zweiten bedeutenden griechischen Grammatikers, des Apollonios Dyskolos (2. Jh. n.Ch.). Angeblich im Jahre 169/8 "importierten" die Römer die griechische Grammatik und adaptierten sie.
Die Grammatik des Altgriechischen ist auf den ersten Blick recht ähnlich zum Lateinischen, was Partizipialkonstruktionen und sonstige grammatische Phänomene (AcI etc.) anbelangt, so dass Lateinkenntnisse beim Erlernen des Altgriechischen sehr hilfreich sind – und umgekehrt. Gutes Verständnis der deutschen Grammatik hilft allerdings auch; in vielen Fällen ist das Altgriechische dem Deutschen strukturell ähnlicher als dem Lateinischen, beispielsweise sind die bestimmten Artikel im Griechischen vorhanden, während sie im Lateinischen fehlen. Es gibt auch Fälle, in denen die Ähnlichkeit mit dem Lateinischen eher oberflächlicher Art ist und mehr Verwirrung stiftet als hilft – beispielsweise werden die Zeitformen der Verben im Griechischen oft anders verwendet als im Lateinischen.
Im Westen und auch in diesem Artikel werden gewöhnlich lateinische Begriffe (wie Substantiv, Dativ, Aktiv, Person … ) zur Bezeichnung von altgriechischen grammatischen und semantischen Kategorien verwendet, die direkte Übersetzungen der griechischen Definitionen darstellen. In Griechenland werden dagegen bis heute die griechischen Originalbegriffe aus der tékhne grammatiké des Dionysios Thrax verwendet.
Nominale Wörter
Hierzu zählen die Wortarten Substantiv, Adjektiv und Pronomen, die alle dekliniert werden. Auch Partizipien, Verbaladjektive und Infinitive werden dekliniert, sie gelten aber als Zwischenformen (sogenannte Nominalformen des Verbs). Hinsichtlich der Deklination ist folgendes zu benennen:
- Singular
- Plural
- Dual (als Schwundform)
- (allgemeine) Regeln:
- Maskulinum: bei Bezeichnungen für männliche Wesen, Winde, Flüsse und Monate
- Femininum: bei Bezeichnungen für weibliche Wesen, Länder, Inseln und Städte
- Neutrum: dient unter anderem zur Verkleinerung oder Verächtlichmachung von Wörtern männlichen und weiblichen Geschlechts.
- Für den sonstigen Gebrauch lassen sich keine eindeutigen Regeln aufstellen.
- Besonderheit des Neutrums: Bei Neutrum-Subjekten steht das Verb, auch wenn das Subjekt im Plural steht, in der 3. Person Singular. Diese Besonderheit besteht deswegen, weil das Griechische im Fall des Neutrums einen echten Plural nicht gebildet hat. Der Plural des Neutrums ist eigentlich ein aus dem Indogermanischen ererbter "kollektiver Singular", d.h. ein Sammelbegriff, der formal ein Singular ist, von der Funktion her aber einem Plural entspricht (wie im Deutschen: der Busch, das Gebüsch). Ferner haben im Neutrum – wie in allen indogermanischen Sprachen – Akkusativ und Nominativ identische Formen. Im Griechischen tritt noch die Form des Vokativs den beiden anderen Kasus als identisch hinzu.
Kasussystem
Von den acht Kasus des Indogermanischen haben sich im Griechischen fünf erhalten: Nominativ, Akkusativ, Genitiv, Dativ und Vokativ. Die Funktionen der nicht erhaltenen Kasus des Indogermanischen haben sich im Griechischen auf den Dativ und den Genitiv verteilt. Die Aufteilung ähnelt der der deutschen Sprache.
Grundfunktionen der Kasus:
- Akkusativ
- echter Akkusativ (direktes Objekt)
- adverbial: Lativ (Richtung, Ausdehnung, Dauer)
- Genitiv
- echter Genitiv (Bereich)
- Separativ (Herkunft)
- Dativ
- echter Dativ (indirektes Objekt)
- Soziativ (Gemeinschaft)
- Instrumental (Mittel)
- Lokativ (Ort, Zeit)
Verben
Tempussystem
Es gibt im Altgriechischen vier Tempusstämme: Präsensstamm, Aoriststamm, Perfektstamm, Futurstamm; wovon die ersten drei ein System bilden. Das Altgriechische besitzt aber kein ausgebildetes Tempussystem. Die Tempusstämme drücken Aspekte aus; – die subjektive Betrachtungsweise, das heißt die Art, wie der Sprechende den Verbalinhalt auffasst. Deswegen ist der Begriff Tempusstamm genaugenommen nicht richtig; besser zu sagen wäre Aspektstamm.
Der Aspekt des Präsensstamms ist durativ (linear, iterativ oder konativ). Das bedeutet, es wird mit diesem Aspekt der Verlauf oder das Andauern einer Handlung ausgedrückt.
Beispiele:
- νοσειν = (krank sein = ) krank darniederliegen
- (απο)θνησκειν = sterben ( = im Sterben liegen)
Der Aspekt des Aoriststamms ist punktuell. Das bedeutet, es wird der bloße Vollzug einer Handlung vermeldet. (Die Bezeichnung punktuell wird benutzt, um den Gegensatz zum linearen Präsensstamm auszudrücken. Der Aoriststamm ist die Normalform und benennt eine Handlung oder ein Ereignis, ohne ausdrücken zu wollen, ob diese Handlung in Wirklichkeit punktuell oder linear war/ist.) Bei diesem Aspekt wird in der Sprachpraxis gern ein bestimmter Punkt des Verbalbegriffs ins Auge gefasst, nämlich der Abschluss (effektiv) oder der Beginn (ingressiv) einer Handlung.
Beispiele:
- ingressiv: νοσησαι = krank werden oder erkranken
- effektiv: (απο)θανειν = sterben (als Moment des Dahinscheidens)
Der Aspekt des Perfektstamms ist resultativ. Das bedeutet, es wird mit diesem Aspekt ein (erreichter) Zustand oder einfach ohne jede nähere Bestimmung die Qualität einer Sache ausgedrückt.
Beispiele:
- τεθνηκεναι (τεθναναι) = (gestorben und nun) tot sein
- πεποιθεναι = vertrauen
Mit der Handhabung dieser drei Aspekte stellt der Griechischsprechende aber die zeitlichen Bezüge her, die von den Aspekten selbst nicht ausgedrückt werden. Die Aspekte gelten nun generell, während es eine direkt zeitliche Bedeutung nur im Indikativ gibt (bis auf das Futur. siehe unten).
Die Vergangenheit wird mit Hilfe der Nebentempora, die nur im Indikativ auftauchen, gebildet. Das sind im Präsensstamm das Imperfekt, im Perfektstamm das Plusquamperfekt und im Aoriststamm der Aorist. (Der Aoriststamm ist der älteste Tempusstamm und hat ein Haupttempus im Indikativ nie ausgebildet.)
Der vierte Tempusstamm des Altgriechischen, der Futurstamm, ist eine jüngere Entwicklung und hat in der Tat in allen Modi zeitliche Bedeutung.
Übersicht über die Tempusformen im Indikativ:
Modussystem
Es gibt im Altgriechischen vier Modi: Indikativ, Optativ, Konjunktiv, Imperativ. Die Funktionen, die diese Formen syntaktisch erfüllen, sind sehr vielfältig. Hier kann nur eine grundsätzliche Bestimmung ihrer Bedeutung vorgenommen werden.
Der Modus bringt die geistige Einstellung des Sprechenden gegenüber dem Verbalinhalt zu Ausdruck.
Mit dem Indikativ drückt der Sprecher aus, dass ihm ein Vorgang oder Zustand als wirklich (real) erscheint.
In den anderen Modi drückt der Sprecher aus, dass ihm der Vorgang oder Zustand nur als vorgestellt gilt.
Der Imperativ drückt einen Befehl aus.
Der Konjunktiv drückt einen Willen (Voluntativ) oder eine Erwartung (Prospektiv) aus. (Er hat also leicht futurische Bedeutung, was umgekehrt für das Futur in Bezug auf den Konjunktiv auch gilt).
Der Optativ drückt einen Wunsch (Kupitiv) oder eine Möglichkeit (Potentialis) aus.
Genera Verbi (eigentlich und für das Griechische besser: Diathese)
Von den drei Genera Verbi sind zwei (Aktiv und Medium) aus dem Indogermanischen geerbt. Das Passiv ist eine jüngere Entwicklung.
Das Aktiv drückt einfach eine Tätigkeit aus.
Das Medium drückt aus, dass das Subjekt an der Handlung beteiligt ist, oder an ihr interessiert ist, dass also eine nähere Beziehung zwischen Subjekt und Handlung besteht (transitives Medium). Ferner kann es ausdrücken, dass das Subjekt von seiner eigenen Handlung betroffen ist (intransitives Medium). Der Begriff Medium soll in etwa ausdrücken, dass diese Form zwischen Aktiv und Passiv stehe. Das ist jedoch weder sprachgeschichtlich, noch morphologisch richtig. Das Passiv ist im Griechischen der Grenzfall des Mediums, denn:
Das Passiv drückt die Wirkung einer Handlung auf das Subjekt aus, die nicht von ihm ausgeht. Insofern die Handlung nur noch auf das Subjekt wirkt, ohne von ihm auszugehen, bildet es den Grenzfall des Mediums. (Außerhalb des Futur- und Aoriststamms hat das Passiv keine eigenständige Form. Formal übernimmt dort das Medium neben der eigenen Funktion auch die des Passivs, was nur aus dem syntaktischen Zusammenhang, oder bei genauer Kenntnis der Beschaffenheit des entsprechenden Verbums zu unterscheiden ist.)
Beispiele:
Aktiv: er löst (etwas)
transitives Medium: er löst (etwas) für sich
intransitives Medium: er löst sich, er lässt sich lösen
Passiv: er wird gelöst (von jdm.)
- Singular
- Plural
- Dual (als Schwundform)
Erste Person (ich / wir), zweite Person (du / ihr), dritte Person (er, sie, es, Substantiv im Singular / sie, Substantiv im Plural).
Die Personalpronomen des Nominativ werden wie in vielen anderen indogermanischen Sprachen meist ausgelassen, wenn sie nicht besonders betont werden sollen. Es muss also nicht zwangsläufig ein das Subjekt ausdrücklich nennendes Bezugswort (Pronomen oder Substantiv) beim Verb stehen – die Endung reicht aus, um die Person und damit das Subjekt zu identifizieren.
Neugriechisch (Dimotiki)
Die neugriechische Sprache hat einen Großteil der altgriechischen Grammatik vereinfacht, ist aber immer noch eine stark flektierende Sprache. Sie ist eine der wenigen indogermanischen Sprachen, die eine synthetische (also nicht mit Hilfsverben konstruierte) Diathese behalten hat. Der Dativ ist bis auf wenige Formen wie εν τάξει (en táxei //) ("in Ordnung") verloren gegangen und wird meist durch die Konstruktion eis (eigentl. in... hinein) + Akkusativ ersetzt. Andere wichtige Änderungen der Grammatik sind der Verlust des Optativs (wird durch den Konjunktiv ersetzt), des Infinitivs (wird durch Nebensätze ersetzt "Ich will kaufen" -> "Ich will, dass ich kaufe") und des Duals (wird durch den Plural ersetzt), die Verkleinerung der Anzahl von Deklinationen und der verschiedenen Formen in jeder Deklinaton, der neue Modalpartikel θα (aus θέλω να ("ich will, dass...") > θε' να > θα) für das Futur und Konditional, die Einführung von Hilfsverben, die Reduzierung der Partizipien auf zwei, ein aktives und ein passives, die Erweiterung des Futurs auf die Aspektunterscheidung zwischen Präsens/Imperfekt und Aorist, der Verlust der dritten Person Imperativ, außer in Archaismen wie ζήτω! ('Lang lebe!'); neue Pronomen für die 2. Person Plural, da die alten wegen der Lautveränderung akustisch nicht mehr von denen der 1. Person Plural zu unterscheiden waren; und der Vereinfachung des Systems der Präfixe, wie bei der Augmentation und Reduplikation.
Das Phonemsystem der neugriechischen Sprache:
Vokale
geschlossen
halbgeschlossen
offen
Alle Vokale werden kurz ausgesprochen.
laut IPA
Konsonanten
p t k
b d g
v δ z γ
f θ s χ
m n
l
r
Siehe auch
- Griechisches Alphabet
- Liste griechischer Präfixe
- Liste griechischer Suffixe
- griechische Präpositionen
- Liste griechischer Magischer Quadrate
- Namenforschung
- Griechische Zahlen
- griechische Zahlwörter
- Griechische Phrasen und Redewendungen
Literatur
- Geschichte:
- Francisco R. Adrados: Geschichte der griechischen Sprache von den Anfängen bis heute. Tübingen/Basel 2002
- Hans Eideneier: Von Rhapsodie zu Rap. Aspekte der griechischen Sprachgeschichte von Homer bis heute. Tübingen 1999
- etymologische Wörterbücher (altgriechisch):
- Pierre Chantraine: Dictionnaire étymologique de la langue grecque : histoire des mots. 4 Bände. Paris 1968-80 (Neuauflage 1999)
- Hjalmar Frisk: Griechisches etymologisches Wörterbuch. 3 Bände. Heidelberg 1973
- Alois Vanicek: Griechisch-lateinisches etymologisches Wörterbuch. Leipzig 1877 (Nachdruck 1972)
- Wörterbücher (altgriechisch):
- Wilhelm Gemoll: Griechisch–Deutsches Schul- und Handwörterbuch bei Oldenburg Schulbuchverlag. ISBN 3-486-13401-9
- Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache in 4 Bänden. Braunschweig 1842 ff. (3. Aufl. 1880; Nachdruck 1954)
- Grammatiken (altgriechisch):
- Eduard Bornemann (u. Mitw. v. Ernst Risch): Griechische Grammatik. Frankfurt a.M. 1978
- Adolf Kaegi: Kurzgefasste griechische Schulgrammatik. Berlin 1884 (seither ständig nachgedruckt), ISBN 3-615-70100-3
- Historische Grammatik:
- Helmut Rix: Historische Grammatik des Griechischen. Laut- und Formlehre. Darmstadt 1992
Weblinks
- [http://www.geocities.com/kurogr/ Wörterbuch Mykenisches Griechisch - klassisches Altgriechisch - Englisch (PDF)]
- [http://www.fh-augsburg.de/~harsch/graeca/Auctores/g_alpha.html griechische Texte in der Bibliotheca Augustana]
- [http://info.uibk.ac.at/c/c6/c604/pdf/Hajnal/Griech.Dial.pdf Die Vorgeschichte der griechischen Dialekte] - Ein Aufsatz über Entstehen und Geschichte der altgriechischen Dialekte.
- [http://kypros.org/LearnGreek/ Online-Kurs vom zypriotischen Rundfunk CyBC, 105 Lektionen à 30 Min., engl., Real Audio]
- [http://www.kreienbuehl.ch/lat/ Latein und Altgriechisch Site]
- [http://www.chairete.de/ Materialen zum Altgriechischen, Autoren]
- [http://www.altesprachen.de/heureka/heureka.htm Altesprachen.de]
- [http://www.geocities.com/Athens/Agora/6594/inhalt.html Altgriechisch] (Ziemlich umfangreicher Einstiegskurs)
- [http://www.combib.de/infoseiten/griechisch/griechisch.html Aussprachehilfe zum neutestamentlichen Griechisch] (Deutsche Schulaussprache, nicht Originalaussprache!)
- [http://www.gottwein.de/grueb/gr000.htm Altgriechischer Online-Sprachkurs]
- [http://www.gottwein.de/ Navicula Bacchi] (exzellente Seite rund um die Klassische Philologie mit sehr vielen Unterrichtsmaterialien)
- [http://www.archiv-vegelahn.de/nachschlagwerke_griechisch.html Bibliographie - Griechisch]
-
Kategorie:Indogermanisch
Kategorie:Einzelsprache
als:Griechische Sprache
ja:ギリシア語
ko:그리스어
ms:Bahasa Greek
simple:Greek language
th:ภาษากรีก
Geistlicher TitelGeistlicher ist die Beezeichnung für einen Religiösen Leiter, wie z.B. Seelsorger oder Pfarrer . Seit dem 15. Jahrhundert ist es die (Standes-)Bezeichnung für den (katholischen) Klerus.
Geistliche Fürsten: Hohe Geistliche des alten Deutschen Reiches, die als Inhaber von Reichs-Bistümern oder -Abteien Lehensträger des Reiches waren und als solche ebenso wie weltliche Fürsten Herren eines Territoriums waren.
Viele Religionen haben eine hierarchische Ordnung, um innerhalb ihrer Glaubensführer eine Ordnung herzustellen. Bei einigen Religionen, wie dem Christentum, ist diese klare hierarchische Ordnung stark ausgeprägt. Meist entspricht die Ordnung nach der Wichtigkeit umgekehrt der Anzahl der Personen, die diesen Titel tragen. Beispielsweise gibt es in fast allen Religionen einen obersten Führer und unzählige Priester in vielen Gemeinden. Hier sind wichtige religiöse Titel hierarchisch geordnet. In Klammern dahinter - wenn bekannt - die Anzahl der Personen, die den jeweiligen Titel in der entsprechenden Religion innehaben.
- Erzbischof / Primas (Der Erzbischof von Canterbury hat traditionell den Ehrenvortritt (primus inter pares). Er vertritt die Anglikanische Kirchengemeinschaft nach außen). Der Erzbischof, der gleichzeitig Primas der Kirchenprovinz ist vertritt diese nach außen. (Most Reverend)
- (Erz-)Bischof als Metropolitan seiner (Erz-)Diözese (Most Reverend als Metropolitan, sonst Right Reverend)
- Suffraganbischof (Right Reverend)
- Erzdiakon (Archdiacon) (existiert nicht in jeder Diözese) (Very Reverend oder Reverend Canon)
- Provost (Dompropst) (Very Reverend), Vice-Provost (zu meist Reverend Canon wegen der Mitgliedschaft im Domkapitel)
- Canon (Kanonikus, Chorherr, Domherr, Domkapitular, Kanoniker, Mitglied des Domkapitels und der erweiterten Leitung der Diözese) heute auch von Frauen besetzt (Reverend Canon)
- - Priest (Priester) (Reverend)
- - Deacon (Diakon) (Reverend)
- - Lay Reader (vergleichbar Lektor / Prädikant) (Mr. / Ms. / Mrs. N.N.)
Der Titel Reverend wird in der Anschrift und im Fließtext als Rev. oder Rev'd abgekürzt.
In Klammern dahinter steht die offizielle Anrede.
- Papst, auch als Pontifex maximus bezeichnet („Heiliger Vater“ oder „Eure Heiligkeit“, Anzahl: 1)
: - Kardinal („(Eure) Eminenz“, Anzahl: 181 mit Stand vom 25. August 2005) mit verschiedenen Rängen:
::: - Kardinalbischöfe (Anzahl: 9), darunter als primus inter pares der Kardinaldekan
::: - Kardinalpriester Anzahl: 145), darunter als primus inter pares der Kardinalprotopriester
::: - Kardinaldiakone (Anzahl: 27), darunter als primus inter pares der Kardinalprotodiakon
:Der Titel Kardinal ist ein Ehrentitel und kein Weihegrad. Der Ehrentitel beinhaltet eine Beteiligung an der Leitung der Weltkirche entweder vor Ort in einem Bistum oder in der Kurie in Rom. Außerdem sind Kardinäle, die am Tag des Todes eines Papstes das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zur Teilnahme am Konklave, der Wahl des Papstes, berechtigt. Alle Kardinäle gehören dem Weihegrad Bischof an, auch wenn die interne Titulatur des Kollegiums der Kardinäle mit der Aufteilung in Kardinalbischöfe, -priester und -diakone anderes vermuten lassen.
:: - Patriarch (der Patriarch der Armenisch-Katholischen Kirche wird mit „Eure Heiligkeit“, einige der anderen Patriarchen mit „Eure Seligkeit“ angesprochen)
::: - Großerzbischof
:::: - Erzbischof, von denen einige noch den Ehrentitel eines Primas haben („(Hochwürdigste) Exzellenz“ oder „Euer Erzbischöfliche Gnaden“)
::::Siehe auch: Titularerzbischof
::::: - Bischof („(Hochwürdigste) Exzellenz“ oder „Euer Bischöfliche Gnaden“)
::::::Ein Titularbischof ist ebenfalls ein Bischof, wird aber, soweit er Weihbischof ist, als seinem Diözesanbischof unterstellt gesehen.
Die Träger dieser Titel haben den Weihegrad eines Bischofs. Da dieser Rang dem Rang eines Priesters vorangeht, gehen sie selbstverständlich den hier folgenden Priestertiteln voran.
- Apostolischer Protonotar („Hochwürdigster Herr Prälat“, auch „Monsignore“)
: - Ehrenprälat Seiner Heiligkeit („Hochwürdigster Herr Prälat“, auch „Monsignore“)
:: - Kaplan Seiner Heiligkeit („Monsignore“)
::: - Geistlicher Rat („Hochwürdiger Herr Geistlicher Rat“)
:::: - Dekan („Hochwürdiger Herr Dekan“, dieser Titel wird jedoch nur verwendet, wenn der Dekan tatsächlich in seiner Eigenschaft als Dekan angesprochen wird). Regional wird der Inhaber dieses Amtes auch als Dechant bezeichnet. Der Dechant ist der Vorsteher eines Dekanates. Dem gegenüber unterschieden wird der Stadtdechant (oder Kreisdechant). Zu einem Stadt- oder Kreisdekanat sind mehrere Dekanate einer Großstadt oder eines Landkreises zusammengefasst. Der Stadt-/Kreisdechant hat eher verwaltungsorganisatorische Aufgaben.
::::: - Pfarrer und Stadtpfarrer („Hochwürden“ oder, in formellen Situationen, „Hochwürdiger Herr (Stadt-)Pfarrer“)
:::::: - Pfarrvikar und Kaplan („Hochwürden“)
::::::: - Leutpriester, den es aber heute nicht mehr gibt
Unterhalb der Weihestufe der Priester gibt es den Diakon („Ehrwürden“, „Ehrwürdiger Herr“), der zugleich Weihestufe und Titel ist. Das galt auch für den heute abgeschafften Subdiakon. Über die sonstigen abgeschafften, niedrigeren Titel siehe Niedere Weihen.
Eine einheitliche Hierarchie für alle katholischen Klöster gibt es nicht. Vielmehr hängt sie von den jeweiligen Ordensregeln (z.B. Regula Benedicti) bzw. den Konstitutionen des betreffenden Ordens ab.
- Generaloberer, Generaloberin, Generalabt
- Abt, Äbtissin
- Prior/Priorin, Provinzial
- Guardian, Superior
- Pater (Bruder mit Priesterweihe)
- Bruder bzw. Frater, Schwester
In der Evangelischen Kirche gilt eine sehr flache Hierarchie. Sämtliche Ämter werden sowohl von Männern als auch von Frauen ausgeübt.
- Patriarch (Leiter einer autokephale Kirche in der orthodoxen Tradition. Der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel hat den Ehrenvortritt als primus inter pares. Danach folgen die Patriarchen von Antiochia, Moskau und Alexandria. Der Patriarch der Koptischen Kirche trägt den Titel Papst.) (Anrede: Eure Heiligkeit)
- Erzbischof als Metropolitan (Eure Seligkeit)
- Bischof (Eminenz)
- Erzpriester (Vater)
- - Priester (Vater)
- - Diakon
Orden
- Generalsuperior, auch Hochmeister oder Großmeister
- Scherif
- Großscherif (Liste der Großscherifen)
- Mufti
- Sayyid
In den einzelnen Moscheen
- Imam
- Chatib,
- Muezzin
- Dede, Baba
- Groß-Ayatollah
- Ayatollah
- Kalif
- Molla
- Kalif (Liste der Kalifen der Ahmadiyya)
- Morenu
- Chabber
- Rebbi
- Rabbiner
- Chasan (Kantor)
Chassidismus
- Zaddik
- Hoherpriester
- Kohen(Priester)
- Levit
- Yogi: z.B. Milarepa
- Termas und Tertöns
- Lama: z.B. Dalai Lama (Anzahl: 1)
- Panchen Lama oder auch Panchen Rinpoche (Großer Lehrer)
- Abt eines Klosters
- Mönch (Bhikkhu) und Nonne (Bhikkhuni)
Im Hinduismus gibt es keine instutionalisierte Hierarchie und keine überregionalen Institutionen.
- Swami Meister
- Acharya Meister, philosophischer Gelehrter
- Brahmane Priester
- Guru religiöser Lehrer
- Rishi mytischer Seher, Weiser
- Yogi Yoga-Meister
- Arhat Asket
- Sadhu Bettelmönch
Andere
Schamanismus
- Schamane
Titel, religiöse
!
!
Siehe auch: Geistlich Kaplan Vikar Liste von Theologen
!
Römisch-Katholische Kirche
Die römisch-katholische Kirche (v. griech. καθολικός „allgemein“) ist die zahlenmäßig größte Konfession innerhalb des Christentums. Sie umfasst 23 Teilkirchen mit eigenem Ritus, darunter die (zahlenmäßig größte) lateinische Kirche und die unierten Ostkirchen. Mit den altkatholischen Kirchen und den orthodoxen Kirchen teilt die katholische Kirche die Siebenzahl der Sakramente und das Weiheamt, aufgegliedert in Bischof, Priester und Diakon. Unterscheidendes Merkmal ist die Anerkennung des Primats des Papstes.
Der katholischen Kirche gehören weltweit etwa 1,25 Mrd. Gläubige an.
Zur Bezeichnung
Die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche" ist ein konfessioneller Begriff, der in der Folge der Reformation zur einfacheren Unterscheidung der gespaltenen christlichen Bekenntnisse entstanden ist. Gemeint ist die katholische Kirche, die den Primat des Papstes anerkennt. Da der katholische Kirchenbegriff eine konfessionelle Verfassung der Kirche wegen ihrer Singularität nicht kennt, hat sie Schwierigkeiten mit dieser Bezeichnung. Gleichwohl weisen offizielle Dokumente im ökumenischen Dialog - wohl aus Vereinfachungsgründen - bisweilen die Bezeichnung „römisch-katholisch" auf. Die Verwendung der Bezeichnung „römisch-katholische Kirche“ widerspricht jedoch nicht dem katholischen Glauben, da „römisch“ durchaus ein (Neben-)Merkmal der Kirche ist, nämlich die Leitung der Kirche durch den Nachfolger des in Rom begrabenen Petrus darstellt.
In der Regel aber bezeichnet sich die römisch-katholische Kirche selbst nur mit »katholische Kirche«, oder theologisch gelegentlich ausführlich als „die eine, heilige, katholische und apostolische (d. h. auf die Apostel zurückgehende) Kirche“. Die Bezeichnung »lateinische Kirche« bezieht sich auf die (katholische) Kirche des Abendlandes (im Gegensatz zu den unierten Ostkirchen). Wenn in diversen kirchlichen Texten, wie z. B. Konzilsdokumenten von der »heiligen römischen Kirche« oder kurz von der »römischen Kirche« die Rede ist, ist damit die Diözese von Rom gemeint, der in katholischer Auffassung aufgrund des Primats des Bischofs von Rom über die ganze katholische Kirche ebenfalls eine besondere Bedeutung für die ganze Kirche zukommt.
Im allgemeinen und amtlichen Sprachgebrauch vor allem in westlichen Ländern werden die Bezeichnungen »katholische Kirche« und „römisch-katholische Kirche" in der Regel synomym verwendet. In Deutschland ist die Bezeichnung »katholisch« auch namensrechtlich geschützt und darf (ohne unterscheidenden Zusatz) als Bezeichnung nur für Einrichtungen und Veranstaltungen der römisch-katholischen Kirche benutzt werden.
Die katholische Kirche versteht sich auch theologisch als die katholische Kirche: Nach ihrer Auffassung kann es nur eine katholische, d. h. universelle Kirche Jesu Christi geben, und in ihr selbst ist diese eine Kirche auf so einzigartige Weise verwirklicht, dass es keine andere katholische Kirche geben kann.
Dies widerspricht dem Selbstverständnis einer ganzen Reihe von anderen Kirchen, die sich selbst als katholisch verstehen, sei es, da sie sich mit einem der katholischen Kirche ähnlichen Ausschließlichkeitsanspruch als die eine, wahre katholische Kirche sehen, sei es, da sie sich als Teil einer weiter verstandenen katholischen Kirche sehen, die auch weitere konfessionell verfasste Kirchen umfasst. Solche Kirchen verwenden in offiziellen Texten für die katholische Kirche in der Regel auch die Bezeichnung „römisch-katholische Kirche", selbst wenn im Alltag Angehörige dieser Kirchen meist dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch folgen. Zwar spricht die katholische Kirche auch z. B. den orthodoxen Kirchen nicht die Katholizität ab, allerdings werden sie als »nicht in voller Einheit« mit der katholischen Kirche stehend oder als getrennte Kirchen bezeichnet.
Siehe auch: katholisch
Geschichtliche Herleitung der Struktur
Ein Bischof (v. griech. ἐπίσκοπος „Hüter, Aufseher“) ist seit ca. 100 n. Chr. Vorsteher der christlichen Gemeinde in einer Stadt und den umliegenden Dörfern. Der Bereich eines Bischofs heißt Bistum oder Diözese (v. griech. διοίκησις „Verwaltung“), die Stadt ist der Bischofssitz. (Als Deutschland christianisiert wurde, gab es keine Städte, daher wurden die Diözesen ziemlich große ländliche Bezirke. Noch heute sind die Diözesen hier viel größer als z. B. in Italien, wo es schon in der Antike richtige Städte gab.)
In den ersten 3 Jahrhunderten bildeten sich die Kirchenprovinzen heraus. Eine Kirchenprovinz umfasst mehrere Diözesen, der Vorsteher heißt Metropolit. Im Deutschen nennt man ihn normalerweise Erzbischof und diejenige Diözese, deren Bischof der Erzbischof ist, heißt auch Erzbistum. Der Sitz eines Erzbischofs ist die Metropole (= Mittel-polis, Großstadt, Hauptstadt). In der römisch-katholischen Kirche haben die Metropoliten an Bedeutung verloren. Es ist heute mehr ein formaler Vorrang.
Bis 451 n. Chr. wurden die fünf „wichtigsten" Metropoliten zu Patriarchen (Rom, Konstantinopel, Alexandria, Antiochia, Jerusalem). Der Streit zwischen Rom und Konstantinopel führte dazu, dass sich die westliche Kirche schließlich von der östlichen (orthodoxen) trennte.
Heute gibt es etwas über 10 Patriarchate, wichtig ist vor allem Moskau. Im Westen gab es nur einen Patriarchen (Rom), der sehr viele Rechte auf Rom konzentrierte, während im Osten die Patriarchate sehr viel selbständiger blieben. Einige östliche Bistümer haben sich im Laufe der Geschichte mit Rom versöhnt (uniert), meist durch den Einfluss von katholischen Herrschern (Siebenbürgen, Ukraine u. a.). Es gibt heute an einigen Orten mehrere Bischöfe, z. B. einer mit Rom uniert, einer katholisch, einer orthodox. Die unierten Kirchen haben einen Ritus, der auf die griechische Kultur des antiken oströmischen Reiches zurückgeht, werden deshalb oft auch als griechisch-katholisch bezeichnet.
Siehe auch: Geschichte der römisch-katholischen Kirche
Die eine Kirche und ihre Teilkirchen
Die katholische Kirche besteht aus 23 Teilkirchen, deren weitaus größte die Lateinische Kirche ist. Die übrigen 22 Kirchen teilen sich auf die anderen Ritenfamilien auf; es sind Teile anderer Teilkirchen, die sich im Laufe der letzten 1000 Jahre mit Rom versöhnt haben, ihren historisch gewachsenen Ritus aber beibehalten. Nur die Maroniten haben keinen orthodoxen Gegenpart; sie gehören gänzlich zur katholischen Kirche.
Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist neben der gemeinsamen Glaubenslehre die Anerkennung des päpstlichen Primats, d.h. der spirituellen und juristischen Leitungsfunktion des Papstes. Dieser übt jedoch nur über die Lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus; die übrigen Teilkirchen haben meist eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe.
In der Erklärung Dominus Iesus der Kongregation für die Glaubenslehre heißt es dazu erläuternd:
»Es gibt also eine einzige Kirche Christi, die in der katholischen Kirche subsistiert und vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Die Kirchen, die zwar nicht in vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber durch engste Bande, wie die apostolische Sukzession und die gültige Eucharistie, mit ihr verbunden bleiben, sind echte Teilkirchen. Deshalb ist die Kirche Christi auch in diesen Kirchen gegenwärtig und wirksam, obwohl ihnen die volle Gemeinschaft mit der katholischen Kirche fehlt, insofern sie die katholische Lehre vom Primat nicht annehmen, den der Bischof von Rom nach Gottes Willen objektiv innehat und über die ganze Kirche ausübt.«
Nach dem Annuario Pontificio 2005 gibt es in der katholischen Kirche die folgenden Teilkirchen:
Lateinischer Ritus
# lateinische Kirche
Westsyrischer Ritus
# Maroniten
# syrisch-katholische Kirche
# syro-malankara katholische Kirche
Ostsyrischer Ritus
# chaldäisch-katholische Kirche
# syro-malabarische Kirche
Armenischer Ritus
# armenisch-katholische Kirche
Byzantinischer Ritus
# albanische griechisch-katholische Kirche
# bulgarisch-katholische Kirche
# griechische griechisch-katholische Kirche
# italo-albanische Kirchen
# Kirche der Byzantiner der Eparchie Krizevci
# mazedonisch-katholische Kirche
# melkitische griechisch-katholische Kirche
# rumänische griechisch-katholische Kirche
# russische griechisch-katholische Kirche
# ruthenisch griechisch-katholische Kirche
# slowakische griechisch-katholische Kirche
# ukrainische griechisch-katholische Kirche
# ungarische griechisch-katholische Kirche
# weißrussische griechisch-katholische Kirche
Alexandrinischer Ritus
# koptisch-katholische Kirche
# äthiopisch-katholische Kirche
Eine hierarchische Kirche
Als unverzichtbares Strukturelement wird das Petrusamt angesehen, das gemäß katholischer Lehre von Petrus (Matthäus 16,18) auf alle seine Nachfolger im römischen Bischofsamt übergeht. Anders als westliche säkulare Staatsformen, bei denen demokratische Strukturen selbstverständlich geworden sind, ist die katholische Kirche darum hierarchisch strukturiert.
Papst und Kardinäle
An der Spitze der katholischen Kirche steht der Papst. Er ist höchste Autorität in Fragen der Lehre und der Kirchenordnung (siehe päpstliche Unfehlbarkeit). Allgemein verbindliche Leitsätze werden als Enzykliken und Instruktionen veröffentlicht.
Ihm zur Seite stehen als seine engsten und wichtigsten Mitarbeiter die Kardinäle; sozusagen das Domkapitel des Papstes. Manche Kardinäle arbeiten in der Kurie, der kirchlichen Zentralverwaltung in Rom (Kurienkardinäle); andere sind Erzbischöfe oder Bischöfe in verschiedensten Staaten der Welt (s. u.). Jeder Kardinal bis auf wenige Ausnahmen ist ein geweihter Bischof.
Erzbischöfe und Bischöfe
Unter dem Papst kommen in hierarchischer Reihenfolge die Erzbischöfe und Bischöfe. Regional ist die katholische Kirche in Kirchenprovinzen mit einem Erzbistum und mehreren Bistümern organisiert. Die Bischöfe eines oder mehrerer Staaten treffen regelmäßig in Bischofskonferenzen zusammen (siehe auch Bistum). Die Bischöfe sind Leiter der Ortskirchen.
Dechant und Dekanat - Priester und Pfarreien
Mitarbeiter der Bischöfe sind die Priester und für den nicht priesterlichen Dienst die Diakone. Die Gläubigen selbst sind lokal zu Pfarreien (regional auch Pfarren) zusammengeschlossen, denen ein Priester als Pfarrer vorsteht. Verwaltungsrechtlich werden manchmal mehrere Pfarreien zu einem Dekanat zusammengefasst und vom zuständigen Bischof wird ein Pfarrer der betroffenen Pfarreien zum Dechant ernannt. Für die Ämter des Bischofs und des Priesters ist in der lateinischen Kirche der Zölibat regelmäßig vorgeschrieben; Diakone müssen sich vor der Diakonsweihe zwischen Ehe und Zölibat entscheiden. In den unierten Kirchen können auch Priester heiraten.
Katholische Studentengemeinden sind eine spezielle Form von Pfarrei. Sie sind meist nicht selbstständig, sondern einer bestehenden Ortspfarrei angegliedert, unterstehen aber direkt dem Bistum.
Gemeinschaften und Orden
Daneben gibt es zahlreiche Gemeinschaftsformen, von losen Bewegungen über Säkularinstitute bis hin zu einer großen Zahl von Ordensgemeinschaften. In Deutschland sind viele katholische Jugendverbände im Bund der deutschen katholischen Jugend (BDKJ) organisiert. Die Zahl vom BDKJ unabhängiger Jugendbewegungen, die vor allem in neuen geistlichen Gemeinschaften beheimatet sind, wächst. Zur katholischen Kirche gehören einige regionale und überregionale Hilfswerke, die sich der Linderung von Armutsfolgen widmen. Im deutschen Raum bekannt ist z. B. die Caritas. Die katholische Kirche gilt mit rund 100.000 Beschäftigten in Deutschland als der größte Arbeitgeber.
Eine deutsche Eigenheit ist die Tatsache, dass der Staat für die Kirche die Kirchensteuer erhebt, mit der die Kirche u. a. ihre sozialen Einrichtungen erhält.
Gottesvolk
Alle Stände und Gemeinschaften der Kirche bilden gemeinsam das Gottesvolk. Jeder Katholik hat durch Taufe und Firmung Anteil an der Sendung der Kirche in die Welt (Laienapostolat, vgl. Zweites Vatikanisches Konzil).
Wie die Kirche selbst hat auch der Gottesdienst eine bestimmte Struktur, so dass es dem katholischen Christen möglich ist, an jedem Gottesdienst des gleichen Ritus auch im Ausland teilzunehmen. Auch das katholische Kirchenjahr bietet immer wiederkehrende Feste und Gedenktage.
In der Bundesrepublik Deutschland zählte die katholische Kirche 2003 26,16 Millionen Mitglieder, das sind 300.000 weniger als im Vorjahr und 31,7 Prozent der Gesamtbevölkerung. Knapp 4 Millionen besuchen sonntags die Eucharistiefeier. Die Zahl der Kirchenaustritte liegt konstant bei über 100.000 jährlich.
Glaubensinhalte
- Dreifaltigkeit: Jesus als Sohn Gottes ist eines Wesens mit Gott selbst (s. Menschwerdung Gottes); Gott ist Vater (Jesu und der Menschen), Sohn (Gottes) und Heiliger Geist. Durch sein geschichtliches Leben und Wirken, seinen Tod am Kreuz und seine Auferstehung hat der Sohn Gottes die Sünde der Welt auf sich genommen und den Weg zu Gott für alle Menschen geöffnet.
- Gottes Wirken in der Welt: Gott ist nicht nur der Schöpfer, sondern greift aus Liebe zu jedem einzelnen Menschen aktiv in die Welt ein; sein Handeln ist jedoch nach menschlichen Maßstäben nicht komplett begreifbar (siehe Theodizee-Frage).
- Die katholische Kirche sieht sich in der Nachfolge der Apostel, deren Glaubensbekenntnis sie in der Kraft des Heiligen Geistes durch die Zeiten bewahrt, vertieft und angesichts neuer Fragestellungen klärt. Diese Tradition der Kirche, deren wichtigster und deshalb eigenständig genannter („die Heilige Überlieferung und die Heilige Schrift“), aber nicht einziger Teil die Bibel ist, bildet ihre Lehrgrundlage. Das Apostelamt wurde laut katholischer Lehrauffassung nahtlos durch Weihe mit Handauflegung von den Aposteln bis zu den heutigen katholischen Geistlichen weitergegeben (apostolische Sukzession).
- Sakramente: Gott schenkt nach katholischer Lehre den Menschen das Heil durch die Sakramente. Die katholische Kirche kennt sieben Sakramente: Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße und Versöhnung (Beichte), Krankensalbung, das Sakrament der Weihe, und Ehe. In den Sakramenten, vor allem in der Eucharistie, kommt die Kirche selbst als universales Heilssakrament zur Erscheinung.
- Endgericht und Leben nach dem Tod (Eschatologie): Die katholische Kirche erwartet das Wiederkommen Christi in Herrlichkeit und das Gericht über alle Menschen. Maßstab des Gerichts wird der Glaube und die (nach dem Maß der Gaben) verwirklichte Liebe sein. Die Erlösten empfangen paradiesisches, ewiges Leben in Gottesnähe ("Schau" Gottes von Angesicht zu Angesicht, himmlisches Hochzeitsmahl). Für jeden Menschen gibt es auch die Möglichkeit endgültiger Verlorenheit bei der Abkehr von Gott ("Hölle"). Die Hoffnung des Christusglaubens lässt sich jedoch nicht begrenzen.
- Marien- und Heiligenverehrung: Menschen, die ein christuszentriertes Leben geführt haben, können anderen Glaubenden als Vorbilder dienen. Gott ist besonders in Beziehungen zwischen Menschen erfahrbar, und da solche Beziehungen nach dem Tod nicht abbrechen müssen, kann die Beschäftigung mit solchen Vorbildern (Heiligen) sehr hilfreich sein. Die Heiligen gelten auch als Fürsprecher bei Gott, denn man geht davon aus, dass sie sich bereits in der Gemeinschaft mit Gott befinden. Die universale Heilsmittlerschaft Christi, auf den alle Heiligen verweisen, wird dadurch nicht in Frage gestellt, sondern unterstrichen. Der Prozess der Heiligsprechung ist sehr umfangreich und kann mehrere Jahrzehnte andauern. Dies gilt auch für die Anerkennung von Jesus-, Marien- und Heiligenerscheinungen, auf die sich die Wallfahrtsorte gründen.
- In der katholischen Kirche sind Bitten für die Verstorbenen üblich. Verstorbenen, die sich noch im Läuterungszustand des Purgatoriums befinden, soll hiermit gedacht werden.
Morallehre
Die Morallehre der katholischen Kirche ist seit den Anfängen dadurch geprägt, an den Idealen der Bergpredigt festzuhalten und zugleich den Bedingungen der irdischen Realität Rechnung zu tragen. In früheren Jahrhunderten war regelmäßig der Vorwurf zu großer Laxheit Grund für Kritik und Abspaltungen (Montanismus, Novatianismus, Donatismus, Katharer, Waldenser). Heute entzündet sich die Kirchenkritik meist an vermeintlich zu hohen Idealen, gepaart mit dem Vorwurf der Heuchelei und Doppelmoral, vor allem im Bereich der Sexualität.
Der Bergpredigt folgend sind die zentralen katholischen Wertsetzungen Liebe, Wahrheit, Gewaltlosigkeit, Besitzverzicht, Treue, Keuschheit. Die Umsetzung in kirchliches und, wo möglich, staatliches Recht geschieht in immer neuen Anläufen und unter innerkirchlichen und gesellschaftlichen Konflikten.
Lange waren Themen wie Eid, Wehrpflicht oder Kapitalismus umstritten. Hier ist die katholische Morallehre traditionell eher kompromissbereit. Seit etwa 1968 steht mit der Enzyklika Humanae Vitae zeitgleich mit den soziokulturellen Umwälzungen fast ausschließlich die Ehe- und Sexualmoral im Mittelpunkt der Beachtung und Auseinandersetzung. Das kirchliche Lehramt hat sich immer wieder eindeutig im Sinn der Zusammengehörigkeit von Sexualität, lebenslanger Treue und Fortpflanzung und damit gegen Ehescheidung, "künstliche" Empfängnisverhütung und die Gleichwertigkeit der Homosexualität ausgesprochen. Ebenso kompromisslos wird der Lebensschutz vertreten und Abtreibung, Euthanasie, Klonen, Todesstrafe, Eugenik und Angriffskrieg abgelehnt.
Viele Positionen sind aber auch innerkirchlich seit langem umstritten. Die katholische Moraltheologie vertritt die Ansicht, dass die Werte des Evangeliums dem Naturrecht nicht widersprächen, sondern sein letzter und höchster Ausdruck seien. Diesen naturrechtlichen Ansatz und die kirchliche Lesart der im Neuen Testament grundgelegten Moral zu vermitteln gelingt der Kirche jedoch immer weniger. Auch Kirchgänger leben - oft im stillen Einverständnis mit ihren Seelsorgern vor Ort - in einem sogenannten vertikalen Schisma: Die immer wieder von Rom eingeschärften Weisungen werden in der Praxis entweder ignoriert oder mit innerer Emigration beantwortet.
Siehe auch: Evangelische Räte, Homosexualität im Neuen Testament
Ökumene
Die Verständigung und der Austausch mit anderen christlichen Glaubensgemeinschaften wird gesucht und gepflegt, insbesondere mit den östlich-orthodoxen Kirchen, der anglikanischen Kirche und den evangelischen Kirchen und Gemeinschaften. Die katholische Kirche ist jedoch nicht Mitglied im ökumenischen Rat der Kirchen.
Man setzt auch auf den Dialog mit anderen Religionen, wie weltweite religiöse Treffen zeigen, die auf Initiativen des Vatikan zurückgehen.
Aufgrund ihres Kirchen-, Amts- und insbesondere Eucharistieverständnisses ist sie gegen Interzelebration und Interkommunion. Nach dem ökumenischen Kirchentag 2003 gab es Sanktionen von Seiten der katholischen Kirche gegen einen Priester, der an einem ökumenischen Abendmahl aktiv teilgenommen hatte. Nach Ansicht der katholischen Kirche ist im konsekrierten Brot und Wein Jesus Christus real präsent. Diese Auffassung vertreten auch die übrigen katholischen Kirchen sowie die Lutheraner. Allerdings unterscheidet sich die Auffassung der Lutheraner insofern, als diese annehmen, die Realpräsenz sei nur für die Dauer des Abendmahls vorhanden. Alle anderen evangelischen Kirchen lehnen die Realpräsenz ab und sehen im Abendmahl einen symbolischen Erinnerungsakt. Aus diesem Grunde verpflichtet die katholische Kirche ihre Gläubigen dazu, nur an der Eucharistiefeier der eigenen Kirche teilzunehmen und erlaubt den Empfang der Kommunion Angehörigen getrennter Konfessionen nur unter besonderen Umständen. In bestimmten Notfällen wie Lebensgefahr darf ein katholischer Priester die Sterbesakramente auch Mitgliedern anderer Denominationen spenden. 2004 hat Papst Johannes Paul II. in der Enzyklika Ecclesia de Eucharistia noch einmal die Bedeutung der Eucharistie unterstrichen und dazu aufgerufen, jedem Missbrauch vorzubeugen.
Verbreitung
Die Katholische Kirche ist in weiten Teilen Mittel- und Südamerikas verbreitet, in Südeuropa (Spanien, Italien, Portugal), Westeuropa (Frankreich, Belgien, Niederlande), Osteuropa (Polen, Kroatien, Litauen) und in einigen Teilen Afrikas. In Asien beschränkt sich ihr Einfluss auf Osttimor und die Philippinen.
Weltweit gibt es über 1,1 Mrd Katholiken.
Die katholische Kirche und ihre jeweilige Landesentwicklung
- katholische Kirche in Afrika
- katholische Kirche in Afghanistan
- katholische Kirche in Albanien
- katholische Kirche in Andorra
- katholische Kirche in Argentinien
- katholische Kirche in Armenien
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Weblinks
- [http://www.vatican.va/phome_ge.htm Offizielle Webseite des Vatikans]
- Römisch-Katholische Kirche von [http://dbk.de/ Deutschland] und der [http://www.kath.ch Schweiz]
- [http://www.bischofskonferenz.at Die Österreichische Bischofskonferenz]
- [http://www.catholic-hierarchy.org Weltweite Übersicht über lebende und verstorbene kath. Würdenträger (Engl.)]
- [http://www.katolsk.no/utenriks/index_de.htm katholische Diözesen auf der ganzen Welt]
- [http://www.stjosef.at/index.htm?dok_standardwerke.php~mainFrame St. Josef] - Standardwerke zu katholischen Theologie
- [http://theol.uibk.ac.at/leseraum/ Theologischer Leseraum] - Dokumente zum katholischen Lehramt
- [http://www.apostolische-nachfolge.de/ Personenverzeichnis] - Bischöfe in den Diözesen der Welt und Mitarbeiter der Kurie
- [http://www.damian-hungs.de/ Kurze Darstellung unierter Kirchen]
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simple:Roman Catholicism
Kurie
Als Römische Kurie (lat./ital.: Curia Romana) wird seit etwa dem 11. Jahrhundert die Gesamtheit der Leitungs- und Verwaltungsorgane des Heiligen Stuhls für die römisch-katholische Kirche bezeichnet.
Geschichte
Als Vorläufer des Staatssekretariats kann die unter Martin V. gegründete camera secreta angesehen werden. Sie war zunächst für die Erledigung des vertraulichen Briefverkehrs des Papstes zuständig, übernahm in den folgenden Jahrhunderten aber immer umfangreichere Verwaltungsaufgaben.
1542 richtete bereits Paul III. die Inquisition als erste wiederholt tagende Kardinalskomission ein. Weitere Komissionen mit fest umrissenen Aufgabenbereichen folgten. Aus ihren regelmäßigen Treffen entwickelten sich bald ständig aktive Verwaltungsstrukturen, in denen kontinuierlich arbeitende Kleriker die Kardinäle ersetzten.
1588 schuf Papst Sixtus V. mit der Konstitution "Immensae Aeterni Dei" als erster eine einheitliche Organisationsform, indem er die bestehenden Behörden gliederte und das aus 15 Kongregationen bestehende Kongregationensystem einrichtete. Diese Schaffung eines einheitlichen Verwaltungssystems für Weltkirche und Kirchenstaat gilt als Geburtsstunde der römischen Kurie. Dennoch gab es im Verlauf der Jahrhunderte immer wieder Veränderungen in der Ämterstruktur der Kurie und Verschiebungen der Zuständigkeitsbereiche.
Das Dekret Christus Dominus des zweiten Vatikanums sagt zur Institution der Kurie:
"Bei der Ausübung der höchsten, vollen und unmittelbaren Gewalt über die Gesamtkirche bedient sich der Papst der Behörden der römischen Kurie. Diese versehen folglich ihr Amt in seinem Namen und mit seiner Vollmacht zum Wohle der Kirchen und als Dienst, den sie den geweihten Hirten leisten."
1967 kam Papst Paul VI. der Aufforderung des Konzils nach und erließ eine umfassende Kurienreform, die in etwa den heutigen Aufbau der Kurie vorgab.
Der aktuelle Codex Iuris Canonici von 1983 definiert die Rolle der Kurie folgendermaßen:
"Die Römische Kurie, durch die der Papst die Geschäfte der Gesamtkirche zu besorgen pflegt und die ihre Aufgabe in seinem Namen und seiner Autorität zum Wohl und zum Dienst an den Teilkirchen ausübt, besteht aus dem Staatssekretariat oder Päpstlichen Sekretariat, dem Rat für die öffentlichen Angelegenheiten der Kirche, den Kongregationen, den Gerichtshöfen und anderen Einrichtungen, deren Ordnung und Zuständigkeit durch besonderes Gesetz festgelegt sind."
Papst Johannes Paul II. gab der Kurie 1988 in der Apostolischen Konstitution "Pastor Bonus" ihr heutiges Gesicht, räumte aber zugleich immer wieder, zuletzt in seinem Schreiben "Novo millennio ineunte" (2001), die Notwendigkeit von Reformen ein: "Was die Reform der Römischen Kurie (...) betrifft (...), bleibt sicherlich noch viel zu tun."
Verbindungen mit dem Staat der Vatikanstadt
Von der Kurie, die für die Leitung und Verwaltung der Gesamtkirche zuständig ist, muss die Regierung des Staates der Vatikanstadt völkerrechtlich streng unterschieden werden. Dies ist jedoch nicht immer leicht und eindeutig, da gewisse institutionale Verknüpfungen bestehen. Allein die Tatsache, dass der Papst über sechs verschiedene Haushalte verfügt, macht deutlich, wie verschränkt bisweilen die Zuständigkeiten sein können.
Der Vatikanstaat ist die territoriale Basis der völkerrechtlichen Souveränität des Heiligen Stuhls. Der Staat der Vatikanstadt tritt international nicht in Erscheinung, sondern überlässt dem Hl. Stuhl als Subjekt des Völkerrechts die diplomatische Vertretung.
Die Institutionale Verschränkung von Kurie (Hl. Stuhl) und Regierung der Vatikanstadt ist darin begründet, dass der Papst gleichzeitig auch Souverän des Staates der Vatikanstadt ist.
Seit 1984 ist der Kardinalstaatssekretär mit der ständigen Vertretung des Papstes in der weltlichen Leitung des Vatikanstaats beauftragt.
Die Regierung liegt jedoch de facto in den Händen einer aus sieben Kurienkardinälen bestehenden päpstlichen Kommission. Sie wird vom Papst jeweils für fünf Jahre ernannt und ist hauptsächlich für die Festlegung der Finanz- und Haushaltspolitik der Vatikanstadt zuständig.
Den Präsidenten der Kommission (z.Zt. Edmund Casimir Kardinal Szoka) kann man als eine Art Regierungschef ansehen.
Der Kommission ist der Generalsekretär mit dem Governatorato, zuständig für die zentrale Verwaltung, unterstellt.
Die Büroräume der Kurienverwaltung befinden sich nur zu einem kleinen Teil auf dem Territorium des Vatikans, die übrigen Verwaltungsabteilungen sind an anderen Orten in Rom angesiedelt, meist auf exterritorialen Flächen, teilweise aber auch auf römischem Stadtgebiet.
Organisation
Die römische Kurie besteht aus folgenden Dikasterien:
Wichtigste politische Einrichtung ist das Staatssekretariat, das vom Kardinalstaatssekretär (z.Zt.: Angelo Sodano) geleitet wird. Als erster Mitarbeiter des Papstes in der Leitung der universalen Kirche kann der Kardinalstaatssekretär als der höchste Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten des Heiligen Stuhls betrachtet werden, der unter bestimmten Umständen die Person des Papstes selbst vertritt.
Das Staatssekretariat wird in die Sektion für Allgemeine Angelegenheiten, auch Erste Sektion, ("Innenministerium") und in die Sektion für Beziehungen zu den Staaten, auch Zweite Sektion, ("Außenministerium") unterteilt.
Die Erste Sektion übernimmt die Endredaktion und Zustellung aller Schreiben der Kurie, überwacht und koordiniert die Tätigkeit der übrigen Dikasterien und päpstlichen Behörden, erstellt Statistiken und ist für die Medienarbeit des Heiligen Stuhls verantwortlich. Auch die päpstlichen Vertretungen im Ausland werden von der Ersten Sektion geleitet, insbesondere, was ihren Kontakt zu den Ortskirchen angeht, darüber hinaus führt sie die Verhandlungen mit dem beim Vatikan akkreditierten Diplomaten. Der Postein- und -ausgang wird von acht verschiedenen Sprachen zugeordneten Abteilungen bearbeitet.
Die Zweite Sektion ist für alle Belange der Beziehungen zu anderen Ländern und internationalen Institutionen zuständig, die nicht von den jeweiligen Vertretungen des Heiligen Stuhls in den betreffenden Ländern selbstständig geregelt werden. Darüber hinaus übernimmt sie die Interessenvertretung des Papstes bei internationalen Kongressen und Verhandlungen. In Ländern, in denen Konkordate bestehen, führt die Zweite Sektion Verhandlungen über Bischofsernennungen. Der größte Teil des päpstlichen diplomatischen Korps arbeitet in dieser Sektion, allerdings wechseln die Mitarbeiter häufig in die Vertretungen in aller Welt.
Zurzeit hat das Staatssekretariat knapp 150 Mitarbeiter, in den niedrigeren Rängen auch Laien und Frauen, zuzüglich zahlreicher externer Berater.
Kongregationen
Die Kongregationen sind nach Sachgebieten untergliederte Verwaltungsorgane der Kurie. Sie sind kollegial verfasst und werden von einem Kardinalpräfekten und zwei Sekretären geleitet.
Die erste ständige Kongregation war die 1542 von Papst Paul III. gebildete Congregatio Romanae et Universalis Inquisitionis (Später kurz "Sanctum Officium").
Die Kongregrationen im Überblick:
- Kongregation für die Glaubenslehre: Schutz und Förderung der Glaubens- und Sittenlehre in der ganzen katholischen Kirche
- Kongregation für die orientalischen Kirchen: Verbindung mit den katholischen, orientalischen Kirchen (Erhaltung des Erbes der verschiedenen orientalischen christlichen Traditionen)
- Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Zuständig für alle liturgischen und sakramentalen Fragen
- Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse: Zuständig für die Angelegenheiten einer Kanonisierung
- Kongregation für die Evangelisierung der Völker: Evangelisierung und Mission in der ganzen Welt
- Kongregation für den Klerus: Aus- und Weiterbildung des Klerus, Katechese, "Personaladministration"
- Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gemeinschaften des apostolischen Lebens: Zuständig für alle Angelegenheiten christlichen Lebens, Ordenslebens und klerikalen Lebens
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